Wieviel Geld bekommen Flüchtlinge in Deutschland?

Nach der Ankunft in Deutschland und der Asylantragstellung bleiben Flüchtlinge zunächst in einer Erstaufnahmeeinrichtung. Dort werden sie mit allem Nötigen versorgt und bekommen lediglich Taschengeld. Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern sollen nach der Gesetzeslage auch dort bleiben, bis über ihren Asylantrag entschieden ist.

 

Alle anderen Flüchtlinge ziehen spätestens nach drei Monaten in Gemeinschaftsunterkünfte oder Wohnungen. Oftmals geschieht der Transfer schon eher. Dort erhalten sie dann keine Sachleistungen mehr, sondern Bargeld. Dieser Betrag liegt unter dem SGB II-Satz ("Hartz IV") und beträgt für einen alleinstehenden Erwachsenen 354 € im Monat. Verheiratete, Jugendliche und Kinder bekommen weniger. Andere Sozialleistungen wie Kindergeld, Elterngeld etc. gibt es zusätzlich nicht. Allenfalls können Kinder die Kosten für Klassenfahrten oder Schulmittel im Umfang von 100 €/ Jahr (70 € zum Schuljahresbgeinn  und 30 € zum Halbjahr) zusätzlich erhalten. Von diesem Betrag können auch noch Teile als Sachleistungen einbehalten werden, so daß dann weniger zur Auszahlung kommt. Dies trifft z.B. auf den Haushaltsstrom oder die Ausstattung des Haushalts mit Möbeln und Hausrat zu. Ein alleinstehender erwachsener Flüchtling hat damit etwa 80 € monatlich weniger,  als ein alleinstehender erwachsener deutscher Leistungsempfänger.

 

Wenn ein Flüchtling nach 15 Monaten immer noch keine Entscheidung über seinen Asylantrag bekommen hat oder diese Entscheidung negativ war, so bekommt er Leistungen im Umfang der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Dies entspricht dann dem "Hartz IV"-Satz, wobei wegen der Art der Unterbringung auch dann noch Leistungen als Sachleistungen erbracht werden können.

 

Ab dem Monat, der auf eine positive Anerkennung folgt, haben Flüchtlinge Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter und diese werden dort wie bei einheimischen Leistungsempfängern berechnet.

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