Beispiele unserer Arbeit sind:
Dies auch mit internationalem Bezug.
Wir stellen auch den Kontakt zu Jugendämtern, Sozialbehörden, Frauenhäusern, Schutzorganisationen oder in andere Länder her.
Wir versuchen, durch Flucht oder andere Schicksale getrennte Eltern und Kinder wieder zusammenzuführen.
Wir bearbeiten auch Visaverfahren für Familienzusammenführungen.
Für Asylanträge in Deutschland ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig. Beispiele unserer Arbeit sind:
Vertretung im Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Vertretung vor den Verwaltungsgerichten
Dublin-Verfahren
Abschiebungsverbote
Widerrufs- und Rücknahmeverfahren
Sozialleistungen für Asylsuchende, z.B. § 1a AsylbLG-Beschränkungen
Wir führen Korrespondenz mit Kollegen in anderen Staaten.
Den Aufenthalt ausländischer Personen regeln die Ausländerbehörden. Beispiele unserer Arbeit sind:
Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnisse
verschiedene Arten von Duldungen
Einbürgerungsverfahren
Spätaussiedler und Auslandsdeutsche