Migranten, Zuwanderer, Asylsuchende


FamilienRecht

Beispiele unserer Arbeit sind:

  • Ehescheidungen
  • Gewaltschutzverfahren
  • Umgangs- und Unterhaltsverfahren

Dies auch mit internationalem Bezug.

 

Wir stellen auch den Kontakt zu Jugendämtern, Sozialbehörden, Frauenhäusern, Schutzorganisationen oder in andere Länder her.

 

Wir versuchen, durch Flucht oder andere Schicksale getrennte Eltern und Kinder wieder zusammenzuführen.

 

Wir bearbeiten auch Visaverfahren für Familienzusammenführungen.

 


asylrecht

Für Asylanträge in Deutschland ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig. Beispiele unserer Arbeit sind:

  • Vertretung im Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • Vertretung vor den Verwaltungsgerichten 

  • Dublin-Verfahren

  • Abschiebungsverbote

  • Widerrufs- und Rücknahmeverfahren

  • Sozialleistungen für Asylsuchende, z.B. § 1a AsylbLG-Beschränkungen

Wir führen Korrespondenz mit Kollegen in anderen Staaten.


auFenthaltsrecht

Den Aufenthalt ausländischer Personen regeln die Ausländerbehörden. Beispiele unserer Arbeit sind:

  • Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnisse

  • verschiedene Arten von Duldungen

  • alle Angelegenheiten in Zuständigkeit der Ausländerbehörden
  • Freizügigkeitsrecht für EU-Staatsangehörige und deren Familienangehörige aus Drittstaaten sowie damit verbunden auch deren soziale Angelegenheiten
  • Vertretung in allen Angelegenheiten zum Zweck der Arbeitsaufnahme, der Aufnahme einer Berufsausbildung oder der Zuwanderung zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder der Arbeitsplatzsuche

 


staatsangehörigkeitsrecht

  • Einbürgerungsverfahren

  • Spätaussiedler und Auslandsdeutsche